Das Verwundetenabzeichen der Kaiserlichen Marine (1918)
Im März 1918 führte die Kaiserliche Marine das Verwundetenabzeichen ein, um Verwundungen und dauerhafte gesundheitliche Schädigungen infolge feindlicher Kriegseinwirkung offiziell anzuerkennen. Hintergrund waren die hohen Verluste in den letzten Kriegsmonaten des Ersten Weltkriegs, insbesondere im See-, Küsten- und U-Boot-Einsatz.
Das Verwundetenabzeichen diente nicht der Auszeichnung militärischer Leistung, sondern ausschließlich der formalen Anerkennung erlittener Verwundungen im Dienst der Marine.
Verleihung und Stufen
Verleihungsberechtigt waren Angehörige der gesamten Kaiserlichen Marine. Dazu zählten Besatzungen von Überwasserschiffen, Personal der U-Boot-Waffe, Marineflieger, Küsteneinheiten sowie landgebundene Marineverbände.Das Verwundetenabzeichen wurde in drei Stufen verliehen:
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Schwarz – bei ein- oder zweimaliger Verwundung
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Silber – bei drei- oder viermaliger Verwundung
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Gold – bei fünf oder mehr Verwundungen oder bei schwerster dauerhafter Schädigung
Der Dienstgrad spielte keine Rolle; maßgeblich waren allein Art und Umfang der Verwundung.
Einsatzbedingungen in der Marine
Typische Ursachen für Verwundungen bei Marineangehörigen waren Artillerietreffer bei Seegefechten, Explosionen an Bord, Minentreffer sowie Kampfhandlungen im Küsten- und Landbereich. Im U-Boot-Krieg waren Verwundungen vergleichsweise selten. Gefechtseinwirkungen führten hier häufig nicht zu überlebten Verletzungen, sondern zum Totalverlust des Bootes und der gesamten Besatzung. Dokumentierte Verwundungen von U-Boot-Fahrern stellen daher eher Ausnahmen dar.
Das Marinekorps Flandern als Landeinheit
Eine besondere Stellung nahm das Marinekorps Flandern ein. Obwohl organisatorisch Teil der Kaiserlichen Marine, wurde es überwiegend als Landeinheit an der Westfront eingesetzt. Die Verbände kämpften unter anderem in Belgien und Nordfrankreich in Stellungskämpfen sowie im Artillerie- und Infanterieeinsatz.
Angehörige des Marinekorps Flandern waren damit Gefechtsbedingungen ausgesetzt, wie sie sonst für Heereseinheiten typisch waren. Verwundungen durch Artilleriefeuer, Granatsplitter und Infanteriegefechte waren entsprechend häufig. Auch diese Soldaten waren verleihungsberechtigt für das Verwundetenabzeichen, da sie formell der Kaiserlichen Marine angehörten.
Dokumentation in den Militärpapieren
Die Verleihung des Verwundetenabzeichens wurde in den offiziellen Personalunterlagen der Kaiserlichen Marine dokumentiert. Entsprechende Einträge finden sich im Militärpass, in der Stammrolle oder in der Personalakte. Die Vermerke waren meist knapp gehalten, etwa „Verwundetenabzeichen in Schwarz verliehen“. Grundlage der Eintragung waren militärärztliche Verwundetenmeldungen.Ohne begleitende Unterlagen ist eine eindeutige historische Zuordnung heute kaum möglich.
Einordnung der Marineabzeichen im Ersten Weltkrieg
Im Vergleich zur späteren Kriegsmarine war die Zahl der Auszeichnungen in der Kaiserlichen Marine deutlich begrenzt. Es existierten nur wenige, klar definierte Einsatzabzeichen. Dazu zählten das U-Boot-Kriegsabzeichen sowie die Marine-Fliegerabzeichen der Kaiserlichen Marine, die innerhalb ihrer jeweiligen Verwendung als maßgebliche Ausbildungs- oder Einsatzabzeichen galten.. +Das Verwundetenabzeichen nahm daher eine eigenständige Stellung ein, da es nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden war, sondern Angehörigen der gesamten Kaiserlichen Marine verliehen werden konnte.
Bedeutung heute
Aufgrund der späten Einführung im Jahr 1918 und der hohen Totalverluste innerhalb der Kaiserlichen Marine sind originale Verwundetenabzeichen – im Gegensatz zu den Verwundetenabzeichen des Heeres – heute vergleichsweise selten. Besonders im Bereich des U-Boot-Krieges führten Gefechtseinwirkungen häufig nicht zu Verwundungen, sondern zum vollständigen Verlust von Boot und Besatzung.
Dieses Thema berührt jedoch nicht nur historisch, sondern auch persönlich. Daher erlaube ich mir an dieser Stelle eine bewusst kenntlich gemachte persönliche Einordnung. Ein Jahrhundert später stellt sich erneut die Frage nach dem angemessenen Umgang mit Verwundeten und Gefallenen moderner Streitkräfte. Auch die Bundeswehr hat Tote und Verwundete infolge militärischer Einsätze zu beklagen. Unabhängig von der politischen Bewertung dieser Einsätze bleibt festzuhalten, dass es sich um bewaffnete militärische Auseinandersetzungen mit realen persönlichen Verlusten handelt.
Die Frage nach einer sichtbaren und klaren Anerkennung erlittener Verwundungen ist damit nicht nur von historischer Bedeutung, sondern auch eine gegenwartsbezogene. Eine solche Anerkennung kann erlittene gesundheitliche Schäden nicht wiederherstellen, doch eine öffentliche Würdigung des Einsatzes erscheint als das Mindeste, was einer Gesellschaft gegenüber den betroffenen Soldaten zusteht.
Quellen, Literatur und Bildnachweise
Schriftliche Quellen
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Klietmann, Kurt-Gerhard: Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1871–1945, Motorbuch Verlag.
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Nimmergut, Jörg: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945, Band II.
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Epkenhans, Michael / Rahn, Werner (Hrsg.): Die deutsche Marine im Ersten Weltkrieg, Oldenbourg.
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Bundesarchiv-Militärarchiv, Freiburg
Personalakten, Stammrollen und Verwundetenmeldungen der Kaiserlichen Marine.
Bildnachweise / Urheber
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