Ankauf · Übersicht
Was wir ankaufen – militärhistorische Gegenstände, Sammlungen und Nachlässe
Wir kaufen militärhistorische Gegenstände aus den folgenden acht Bereichen an:
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Die Abwicklung erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere – soweit für das jeweilige Objekt relevant – der §§ 86 und 86a StGB sowie der waffenrechtlichen Bestimmungen. Rechtliche Hinweise
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