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Kontakt · Ankaufsanfrage

Ankauf anfragen

Der erste Kontakt mit uns ist unkompliziert und unverbindlich.

Ihre Anfrage an uns

Damit wir Ihre Anfrage von Anfang an richtig einordnen und Missverständnisse vermeiden können, haben wir einige kurze Fragen an Sie.

Die Beantwortung ist einfach und hilft Ihnen und uns bei der ersten Einordnung.

Schritt 1 von 4

1 Worum geht es Ihnen in erster Linie?

Ein Klick genügt.

Mehr zu Transparenz, Fairness und Beratung (öffnet in neuem Tab)

Worum geht es Ihnen in erster Linie?
2 Um welche Objekte geht es?

Mehrere Bereiche können ausgewählt werden.

Um welche Objekte geht es?

Ganz frei — was es ist, woher es stammt, worum es Ihnen geht. Auch „ich weiß es nicht" ist eine hilfreiche Antwort. Wenn Sie nichts zu ergänzen haben, lassen Sie das Feld leer.

3 Fotos hochladen

Dieser Schritt kann übersprungen werden.

Fotos helfen uns jedoch sehr bei einer ersten Einordnung. Schon ein einfaches Foto ist hilfreich – ganz gleich, ob es sich um einen einzelnen Gegenstand oder um eine Gesamtübersicht einer Sammlung bzw. eines Nachlasses handelt.

Wir erwarten keine perfekten Aufnahmen. Ein normales Handyfoto reicht für eine erste Einschätzung vollkommen aus.

Bis zu fünf Bilder, je höchstens 8 MB — JPG, PNG, WebP oder HEIC.

4 Ihre Kontaktdaten

Für eine erste Einschätzung genügen uns diese Angaben — Ihre vollständige Anschrift brauchen wir nicht.

Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, kann bei Rückfragen jedoch hilfreich sein.

Die Angabe Ihrer Postleitzahl hilft uns einzuschätzen, ob gegebenenfalls eine Besichtigung, ein Hausbesuch oder eine Vor-Ort-Bewertung sinnvoll und möglich ist.

Datenschutz und Mindestalter

Ein Ankauf ist ein Kaufvertrag — den können wir nur mit Volljährigen schließen.

Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt · So läuft der Ankauf · Häufige Fragen zum Ankauf

Die Abwicklung erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere – soweit für das jeweilige Objekt relevant – der §§ 86 und 86a StGB sowie der waffenrechtlichen Bestimmungen. Rechtliche Hinweise

Nur zur Auswahl — die gewählte Variante gilt für alle Seiten.